| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Präambel All4Everyone.de (Uwe Balzer), betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.all4everyone.de einen Onlineshop. All4Everyone zeigt Kunden auf diesen Websites Produkte und Dienstleistungen, zu denen der Kunde über das Internet ein Kaufwunsch äußern kann (Kaufantrag). Mit einer Bestellung gelten die AGBs als angenommen. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. § 2 Vertragsabschluss (1) All4Everyone Online Shop (2) All4Everyone Webdesign § 3 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht, wie in § 2 vereinbart, annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. § 4 Preise und Zahlung (1) Es gelten die angegebenen Preise die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Alle aufgeführten Preise sind Bruttopreise und somit Endpreise. Eine MwST wird nicht seperat ausgewiesen. (2) Die Berechnung der Preise erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen zzgl. der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Irrtümer vorbehalten. (3) Sonderangebote gelten nur für den angegebenen Zeitraum, falls dieser für ein Sonderangebot angegeben ist und solange der Vorrat reicht. Sollte die bestellte Ware zwischenzeitlich ausverkauft worden sein, besteht kein Rechtsanspruch auf die Ware oder Ersatz. (4) Mengenrabatte, Staffelpreise oder sonstige Preisnachlässe gelten nur für den einzelnen Auftrag. (5) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich wie unter Zahlungshinweise beschrieben zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. (6) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. § 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 6 Lieferung und Versandkosten (1) Soweit vom Besteller nichts anderes gewünscht wird, verpacken und versenden wir die Ware auf seine Rechnung und Gefahr an seine Anschrift. In den Versandkosten ist eine Transportversicherung bis 500.- Euro Warenwert enthalten. (2) Die Versandkosten richten sich nach Größe und Gewicht des Paketes und Versandart und können unter www.all4everyone.de eingesehen bzw. bei All4Everyone erfragt werden. Insbesondere sind bei Nachnahme, Sperrgut und Paketen über 20 Kg erhöhte Preise fällig bzw. können einige Versandarten nicht mehr ausgeführt werden. (3) Bei Kleinteilen und geringem Warenwert besteht die Möglichkeit, Ware unversichert im Brief zu verschicken. Liegt kein ausdrücklicher Kundenwunsch gegen diese Versandart vor, entscheidet All4Everyone von Fall zu Fall, ob diese Möglichkeit genutzt wird. (4) Die Lieferzeitangaben sind nur verbindlich vereinbart, soweit sie von uns als solche schriftlich bestätigt werden. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, solange sich die Lieferung durch Umstände verzögert, die All4Everyone nicht zu vertreten hat. Ist keine Lieferfrist vereinbart können momentan nicht lieferbare Artikel von All4Everyone vom Vertrag ausgenommen werden oder als Rückstände geführt werden. Solche Rückstände werden entweder mit späteren Aufträgen oder separat ausgeliefert. (5) Selbstlieferungsvorbehalt § 7 Gefahrübergang bei Versendung Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. § 8 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. (3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Offensichtliche Mängeln müssen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Sendung angezeigt werden, die Anzeige ist schriftlich unter genauer Angabe der Mängel mitzuteilen. (3) Rücksendungen Sie dürfen nur nach schriftlicher Übereinkunft mit All4Everyone erfolgen, es sei denn, die Rücksendung betrifft nicht bestellte oder fehlerhafte Ware. Die Kosten für Rücksendungen von Reparaturen, die laut Reparaturbericht des Herstellers durch Selbstverschulden verursacht worden sind, gehen zu Lasten des Kunden. (4) Auf alle Artikel gelten die üblichen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche oder Fristen des Herstellers. Im Rahmen der Herstellergarantie können defekte Teile an uns zurückgesendet werden. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf kostenlosen Ersatz von fehlerhaften Teilen, soweit kein Eigenverschulden vorliegt. (5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. (6) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. (7) Transportschäden (8) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (9) Im Falle eines Mangels der Ware ist All4Everyone nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Kunde Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. (10) All4Everyone haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Kunden verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Die Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Kunden bleibt davon unberührt. § 10 Datenschutz Kundendaten werden ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung gespeichert und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes. Für registrierte Kunden (Kundenkonto): Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort sorgfältig aufzubewahren, vor Verlust zu schützen und Dritten unzugänglich zu machen. Bei Verlust des Passwortes ist der Nutzer verpflichtet, All4Everyone unverzüglich zu informieren, damit dieser den Zugang sperren kann. Die Aufhebung der Sperre erfolgt nur nach schriftlichem Antrag des Nutzers. Hat ein Dritter aufgrund unsorgsamer Behandlung des Passwortes Kenntnis vom Benutzerkennwort und/oder Passwort erhalten, so haftet der Nutzer für die unter diesem Login getätigten Bestellungen in voller Höhe bis zum Zeitpunkt des Einganges der Verlustmeldung. § 11 Sonstiges (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. (4) Vertragssprache ist Deutsch. (5) Salvatorische Klausel
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